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Sonstiges
Es ist dem Kunden untersagt, im STUDIO 64 Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrach des Kunden dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (Anabolika), in das EMS-Training mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Kunden untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist STUDIO 64 berechtigt, den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung und unter Einhaltung des bereits gezahlten Trainingsbeitrags zu kündigen.
Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in das STUDIO 64 Studie ist nur erlaubt, solange der Trainingsbetrieb nicht gestört wird und andere Kunden sich nicht eingeschränkt fühlen.
STUDIO 64 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn STUDIO 64 auf die Änderung hinweist, der Kunde die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zur Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs seitens des Kunden ist STUDIO 64 berechtigt den Trainingsvertrag zu kündigen. Der Kunde erhält darauf Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen sowie einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- zurück.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für männliche sowie weibliche Kunden.
Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform..
STUDIO 64 behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Einschließungen bei Reparatur-, Wartungs- oder Umgestaltungsarbeiten.
Wird eine Standortänderung vorgenommen, verpflichtet sich STUDIO 64 zur ehest möglichsten Inkenntnisssetzung aller Beteiligten (Kunden, Mitarbeiter, Teilhaber und alle die davon betroffen sind.) Ist einem Kunden die Weiterführung des abgeschlossenen Vertrages auf Grund der veränderten Entfernung nicht mehr möglich kann in beiderseitigem Einverständnis der Vertrag aufgelöst werden. Die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen wird dem Kunden rückerstattet.