STUDIO 64 AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Einleitung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von STUDIO 64 mit ihren Kunden. Kunden sind Personen, die mit STUDIO 64 einen Trainingsvertrag abgeschlossen haben. Die Unterzeichnung eines Trainingsvertrages ist ein bindender Vertrag mit STUDIO 64, ausgestattet mit der Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung den Vertrag für ungültig zu erklären. Diese Auflösung muss schriftlich erfolgen. Die Gewährleistung der Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B.: mittels Email) gegeben.

  1. Trainingstauglichkeit

STUDIO 64 ist es nicht möglich den Gesundheitszustand angehender Kunden zu beurteilen, noch ist es Mitarbeitern von STUDIO 64 gestattet Diagnosen zu stellen. Vielmehr wird der Kunde über die gesundheitlichen Voraussetzungen und Ausschlusskriterien genau aufgeklärt und darauf hingewiesen, im Zweifelsfalle einen ärztlichen Rat einzuholen und im Sinne der eigenen Sicherheit die Trainingstauglichkeit feststellen zu lassen. Der Kunde versichert mit seiner Vertragsunterzeichnung, dass er vollkommen gesund und sportlich belastbar ist bzw.  besteht seitens STUDIO 64 die Annahme, dass der Kunde die Trainingstauglichkeit mit seinem Arzt abgeklärt hat und mit etwaigen Risiken betraut ist. Aus diesem Grund distanziert sich STUDIO 64 von Folgeschäden aller Art. Gesundheitliche Einschränkungen sowie plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen während eines Trainings (z.B.: Übelkeit, Schmerzen, Schwindelgefühle) sind dem STUDIO 64-Team umgehend mitzuteilen.

Alle Fragen zum derzeitigen Gesundheitszustand und besonderen Lebensumständen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Alle gesundheitlichen Veränderungen sind dem Trainer umgehend mitzuteilen. Besteht ein Grund eines zu hohen Gesundheitsrisikos behält sich STUDIO 64 vor Trainingsverträge abzuweisen bzw. während der Vertragsdauer zu kündigen. Treten im Zuge des EMS-Trainings Gesundheitsschäden beim Kunden auf so ist STUDIO 64 nicht belangbar falls ein schweres Leiden bzw. ein Ausschlusskriterium nicht bekannt gegeben wurde.

Der Kunde ist nur zum EMS-Training berichtigt, wenn keine der folgenden Ausschlusskriterien zutreffen:

Absolute Kontraindikation:
Arteriosklerose in fortgeschrittenem Stadium
arterielle Durchblutungsstörung
Blutungen, starke Blutungsneigung (Hämophilie)
Diabetes Mellitus
Fieberhafte Erkrankungen, akute bakterielle oder virale Prozesse
Hautunverträglichkeiten
Herzschrittmacher
schwere neurologische Erkrankungen
Tuberkulose
Tumore

Relative Kontraindikationen:
Adipositas
akute Arthritis
Akute Neuralgie
Grosse Flüssigkeitsansammlungen im Körper
Lymphoedeme
Metallimplantate
Offene Hautverletzungen, Hautekzeme
Progressive Muskeldystrophie
Schwangerschaft und Menses
Sonnenbrand, Verbrennungen
Thrombose, Thrombophlebitits
Varikosis (Krampfadern)

STUDIO 64 weist explizit darauf hin, dass bei vorhandenen Ausschlussgründen es dem Kunden obliegt sich mit seinem Arzt zu beraten, ob ein EMS Training durchgeführt werden kann. Wenn die Durchführung eines EMS Trainings durch den Arzt gewährleistet wird, ist der Kunde verpflichtet seine Eignung zum EMS Training von seinem Arzt absegnen zu lassen und STUDIO 64 die Arztbestätigung auszuhändigen.

STUDIO 64 behält sich das Recht vor trotz ärztlicher Bestätigung bei zu hohem gesundheitlichem Risiko vom Vertrag und den daraus resultierenden Leistungen zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn der Kunde unwahrheitsgetreue Angaben über seine Person und seinem Gesundheitszustand macht oder der Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung der Leistung nicht im Stande ist.

  1. Leistungen

Unser Training gewährleistet eine hocheffiziente Methode die Ziele unserer Kunden zu erreichen. Eine Trainingseinheit besteht grundsätzlich aus 15 Minuten Aufbau- und/oder Cardio-Training und kann jederzeit auf Wunsch des Kunden abgebrochen werden. Sonstige abweichende Trainingseinheiten in der Art (zB.: Stoffwechselprogramme, Cellulite-Programme, Muskelentspannungsprogramme usw.) Länge und Häufigkeit der Einheiten werden im Vertrag geregelt.

Das auf den Kunden zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Kunden in dem von ihm auszufüllenden und zu unterschreibenden Anmeldeformular. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu unseren Lasten.

Dem Kunden stehen folgende Trainingsvarianten zur Verfügung:

  1. a) 10er Block
  2. b) Jahrestraining
  3. c) Halbjahrestraining
  4. d) Probetraining
  5. e) 10er Kursblock
  1. a) 10er Block:

Dieser Trainingsvertrag berechtigt den Kunden zu einer Nutzung von 10 EMS Trainings während der Zeitdauer von 3 aufeinanderfolgenden Monaten. Auf Wunsch des Kunden können 1 oder 2 Trainings pro Woche stattfinden.

  1. b) Jahrestraining:

Dieser Trainingsvertrag berechtigt den Kunden zu der Nutzung von 52 EMS Trainings während der Zeitdauer von 12 aufeinander folgender Monate. Pro Woche ist 1 EMS Training vorgesehen. Dies kann auf Wunsch des Kunden auf 2 Trainings pro Woche erhöht werden. Jedes weitere Training wird zu den Vertragskonditionen per Rechnung eingehoben. Sobald 52 Trainings absolviert wurden ist der Trainingsvertrag beendet. Bei einem Training pro Woche endet der Trainingsvertrag genau 12 Monate nach dem ersten absolvierten EMS Training. Bei diesem Trainingsvertrag ist es dem Kunden gestattet entfallene Trainings während der 12 monatigen Trainingszeit einzuschieben sofern das 2malige Training pro Woche nicht überschritten wird. Das Kontingent der 52 EMS Trainings ist nach Ablauf des Vertrages innerhalb von 2 Monaten aufzubrauchen, andernfalls verfällt das Kontingent.

  1. c) Halbjahrestraining:

Dieser Trainingsvertrag berechtigt den Kunden zu der Nutzung von 26 EMS Trainings während der Zeitdauer von 6 aufeinander folgender Monate. Pro Woche ist 1 EMS Training vorgesehen. Dies kann auf 2 Trainings pro Woche auf Wunsch des Kunden erhöht werden. Jedes weitere Training wird zu den Vertragskonditionen per Rechnung eingehoben. Sobald 26 Trainings absolviert wurden, ist der Trainingsvertrag beendet. Bei einem Training pro Woche endet der Trainingsvertrag genau 6 Monate nach dem ersten absolvierten EMS Training. Bei diesem Trainingsvertrag ist es dem Kunden gestattet, entfallene Trainings während der 6 monatigen Trainingszeit einzuschieben sofern das 2malige Training pro Woche nicht überschritten wird. Das Kontingent der 26 EMS Trainings ist nach Ablauf des Vertrages innerhalb von 1 Monaten aufzubrauchen, andernfalls verfällt das Kontingent.

  1. d) Probetraining:

Dieser Trainingsvertrag berechtigt den Kunden zu einem einmaligem EMS Training.

  1. e) 8er/ 10er Kursblock

Dieser Trainingsvertrag berechtigt den Kunden zu einer Nutzung von 8 bis 10 Kurs Einheiten während der Zeitdauer von 8 bis 10 aufeinanderfolgenden Wochen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage und Schulferien. Weitere Vereinbarungen können vom Kurstrainer getroffen werden.

  1. f) Jeder der oben genannten Verträge (a-e) sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Darüber hinaus bietet unser Personal-Training jedem Kunden ein auf ihn maßgeschneidertes Programm zur Entwicklung seiner Persönlichkeit und oder körperlichen Fitness an. Dieses Programm kann verschiedene Trainingskonzepte, Life-Style-Beratung und Ernährungstraining umfassen, und zwar unter persönlicher und individueller Betreuung von einem vom Studio eingesetzten Trainer. Diese Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und werden individuell abgerechnet.

Alle Produkte und Leistungen, die STUDIO 64 zusätzlich zu den EMS Trainings anbietet, können vom Kunden zusätzlich gebucht werden. Die Kosten müssen vom Kunden vor Nutzung des Produkts oder Leistung beglichen werden.

  1. Reservierungen | Stornierungen

Der Kunde erhält nach Wirksamwerden des Trainingsvertrags im STUDIO 64 Studio ein Trainingstermin. Dem Kunden ist es erlaubt, je nach Trainingsvertrag ein bis zwei Trainings pro Woche zu buchen (mindestens 48 Stunden zwischen 2 Terminen).

Die Inanspruchnahme der Leistungen kann ausschließlich nach zeitgerecht erfolgter Terminreservierung durch den Kunden stattfinden
Der Kunde ist berechtigt seine Trainingseinheiten während der angegebenen Geschäftszeiten, nach vorheriger Buchung/ Reservierung, zu nutzen. Ist keine Trainingsreservierung eingegangen ist ein Trainieren nur nach Zustimmung des anwesenden Trainers und bei einem ungenutzten EMS Geräten möglich.
Gebuchte Termine, die länger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei uns abgesagt werden, können ohne Zusatzkosten auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden.
Terminserien, die immer über einen bestimmten Zeitrahmen hinweg definiert werden, müssen auch innerhalb dieses Zeitrahmens zur Gänze konsumiert werden. Eine terminliche Ausweitung des jeweils gültigen Zeitrahmens ist gesondert zu vereinbaren und liegt im Ermessen von STUDIO 64.

Die Gesamtkonsumation von gebuchten Leistungspaketen ist verbindlich vereinbart und kann nur aufgrund von Rücktrittsgründen, wie diese im Konsumentenschutzgesetz definiert sind, storniert werden. Das Nichtnutzen von Trainingseinheiten während der Vertragsdauer berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Trainingsbeitrages.

Bereits gebuchte Einheiten können bis zu 24h vor Start der Buchungszeit schriftlich in Form eines EMails an ania@studio64.rocks oder mündlich, in Form eine persönlichen Gespräches mit einem Mitarbeiter von STUDIO 64 oder Telefonats abgesagt werden.

Es gilt der Zeitpunkt, welcher auf den Kommunikationsmitteln erscheint bzw. der vom Mitarbeiter von STUDIO 64 notiert wurde. Dann gilt die bereits gebuchte Einheit als storniert und kann zu einem neuen Zeitpunkt gebucht werden. Ansonsten wird die gebuchte, jedoch nicht genutzte Einheit, als genutzt notiert.

Beruht eine Verhinderung auf gesundheitlichen Gründen ist es dem Trainer sofort mitzuteilen. Bei Kundenverträgen werden die aufgrund einer nachgewiesenen gesundheitlichen Verhinderung (mittels Attest) ausgefallene Zeiten als vergütungsfreie Zeit nach Ablauf der Krankschreibung gutgeschrieben.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

Der Trainingsvertrag wird auf die im Vertrag festgehaltene Dauer und Anzahl der Trainings abgeschlossen und kann von keiner Vertragspartei, außer bei vorliegen von schweren Gründen, verändert (z.B.: gekündigt) werden.

Ist es dem Kunden nicht mehr möglich den Trainingsvertrag zu nutzen (Krankheit, Wehrdienst, Zivildienst, Schwangerschaft, akute Erkrankungen, andere Ausschlusskriterien), ist das Mitglied verpflichtet, dies mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen wird dem Kunden unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- rückerstattet.

Zusätzlich ist der Kunde bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde berechtigt, den Trainingsvertrag zu kündigen. Diese außerordentliche Kündigung tritt mit dem Monatsersten nach der Vorlage der Meldebestätigung in Kraft. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortwechsel in eine andere politische Gemeinde und einer Entfernung von mehr als 30 km zu STUDIO 64.

Kunde hat die Möglichkeit einer einmaligen Ruhigstellung des Vertrags für die Dauer einer begrenzten Trainingsunfähigkeit. Dies ist bei a) Schwangerschaft: Die Dauer der Schwangerschaft und des Wochenbetts; b) Wehr-, Zivildienst: Dauer des Wehr-, Zivildienstes; c) Verletzung, Krankheit: Die voraussichtliche Zeit der Rekonvaleszenz. Die Ruhezeit wird an die ursprüngliche Vertragszeit angehängt. Pro Trainingsvertrag ist nur eine Ruhigstellung möglich. Nach vorhergegangenem schriftlichen Ansuchen obliegt es STUDIO 64 eine eventuell zweite Ruhigstellung schriftlich zu genehmigen.

Der Trainingsvertrag ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen verpflichtet sich der Kunde zu einer Zahlung in Höhe von Euro 250,-. STUDIO 64 bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist der Kunde einen geringeren als den pauschalisierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

  1. Haftungsausschluss

Die Teilnahme an den Trainings sowie die Benützung der in diesem Zusammenhang benützten Geräte erfolgen auf eigene Gefahr.
STUDIO 64 haftet nicht für Schäden, welche durch Selbstüberschätzung des Kunden zu seiner körperlichen Leistungsfähigkeit entstanden sind.

Eine Haftung für durch den Personaltrainer verursachte Schäden kommt nur im Falle von nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit in Betracht. Dies gilt für alle Trainingseinheiten und allen sonstigen erbrachten Leistungen. STUDIO 64 und die am Kunden tätigen Personaltrainer schließen dafür jede Haftung aus. Dieser Punkt entspricht einer Haftungsfreistellung.

Eine Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde sich nicht an die Anweisungen des Trainers hält.
Für Schäden an der Person eines Kunden haftet STUDIO 64 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden (z.B.: Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen) haftet STUDIO 64 lediglich, wenn der Schaden von STUDIO 64 oder einer Person, für die STUDIO 64 einzustehen hat, vorsätzlich oder groß fahrlässig verschuldet wurde.

Soweit Leistungen in Räumen und/oder mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet der Trainer nicht für Schäden aufgrund von Mängeln jener Räume und Mitteln.

  1. Zahlungsbedingungen

Bei Abschluss eines Langzeitvertrages hat die Bezahlung der vereinbarten Leistungen monatlich im Vorhinein zu erfolgen. Es wird vereinbart, dass die monatlichen Beiträge durch ein Abbuchungsverfahren von der Firma STUDIO 64 vom Kundenkonto alle 2 Wochen eingezogen werden dürfen. Eine Ausnahme ist die im Vorhinein mögliche Barzahlung des gesamten Betrages.

Im Trainingsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Leistungen und Produkten, wie insbesondere der Gebrauch der Dusche enthalten.Bei Zahlungsverzug ist STUDIO 64 berechtigt, dem Kunden Trainingseinheiten bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren. Zudem behält sich STUDIO 64 das Recht vor, nach einmaliger, erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

STUDIO 64 behält sich das Recht vor, dem Kunden allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer zweckentsprechenden      Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
Kommt der Kunde mit dem einmalig zu bezahlenden Betrag schuldhaft in Verzug, behält sich STUDIO 64 vor, den Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen. Als Verzugszinsen werden 9% p.a. vereinbart. Mahnschreiben werden mit je 10,00€ berechnet.

STUDIO 64 ist berechtigt, jeweils per 01.05. jeden Jahres eine Erhöhung aller Trainingsleistungen des jeweiligen Vorjahres vorzunehmen. Diese ergibt sich aus dem amtlichen Verbraucherpreisindex, den kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen und den aktuellen Ersatzteilkosten.

  1. Sonstiges

Es ist dem Kunden untersagt, im STUDIO 64 Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrach des Kunden dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (Anabolika), in das EMS-Training mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Kunden untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist STUDIO 64 berechtigt, den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung und unter Einhaltung des bereits gezahlten Trainingsbeitrags zu kündigen.

Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in das STUDIO 64 Studie ist nur erlaubt, solange der Trainingsbetrieb nicht gestört wird und andere Kunden sich nicht eingeschränkt fühlen.

STUDIO 64 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn STUDIO 64 auf die Änderung hinweist, der Kunde die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zur Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs seitens des Kunden ist STUDIO 64 berechtigt den Trainingsvertrag zu kündigen. Der Kunde erhält darauf Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen sowie einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- zurück.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für männliche sowie weibliche Kunden.

Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform..

STUDIO 64 behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Einschließungen bei Reparatur-, Wartungs- oder Umgestaltungsarbeiten.

Wird eine Standortänderung vorgenommen, verpflichtet sich STUDIO 64 zur ehest möglichsten Inkenntnisssetzung aller Beteiligten (Kunden, Mitarbeiter, Teilhaber und alle die davon betroffen sind.) Ist einem Kunden die Weiterführung des abgeschlossenen Vertrages auf Grund der    veränderten Entfernung nicht mehr möglich kann in beiderseitigem Einverständnis der Vertrag aufgelöst werden. Die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen wird dem Kunden rückerstattet.